Offizielle Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung im Mängelmelder.
Wir leiten Ihre Nachricht an das Ordnungsamt weiter.
Viele Grüße
Ihre Stadtverwaltung Stutensee
29. April 2024
Kategorie:
Autoverkehr
Status:
Aufgenommen/In Bearbeitung
Auf der L 559 wird in der 70iger-Zone an der Kreuzung zur Hauptstraße (besonders nachts) die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Auch auf der Hauptstraße zwischen Kreuzung L 559 und Mühlenweg, Höhe ehemaliges Lehmann-Areal, wird (ungeachtet vieler kleiner Kinder im Neubaugebiet) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h oftmals nicht eingehalten. Für die Anwohner in der Rheingoldstraße, die ohnehin von der in der dortigen Kurve quietschenden Straßenbahn gebeutelt sind, führt dies zu weiterer Lärmbelästigung.
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